Aktuelle Veröffentlichungen
Katalog 2025
Winterheft 2024/25
Ihr gutes Recht auf einen Kurzuschuss
Informationen zum Thema "Bezuschussung durch die Krankenkasse"
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, § 23, Absatz 2) kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Dabei können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der freiwilligen Prävention nach dem § 20 des Fünften Sozialgesetzbuches, Kosten für Kurse und Gesundheitsaufenthalte bezuschussen zu lassen.
Wie hoch ist ein möglicher Kostenzuschuss zur Kur?
Gesetzlich Versicherte können von der Kasse für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt einen Zuschuss von bis zu 16 Euro am Tag erhalten (Stand 2024), sowie 90% der Behandlungskosten bzw. Kurmittelkosten und 100% der Arztkosten. Einige Krankenkassen zahlen nur einen Pauschalbetrag (ohne zusätzlichen Tagessatz).
Für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sorgt und zahlt jeder Kunde selbst. Kurleistungen können vorab oder vor Ort gebucht/zugekauft werden
Haben Sie einen bewilligten Antrag Ihrer Kasse, reichen Sie NACH der Kurreise die Kosten bei der Krankenkasse ein (mittels Rechnung / Kostenaufstellung)
Für welche Reisedauer wird ein Zuschuss durch die Krankenkassen gewährt?
In der Regel dauert die Kur 14 Tage, maximal 21 Tage - bei Kindern sind Aufenthalte bis sechs Wochen möglich.
Schritt für Schritt zum Zuschuss

Kurantrag bei der Krankenkasse anfordern

Arzt/Facharzt aufsuchen, Antrag ausfüllen --> an die Kasse senden

Ggfls. Bewilligung des Antrags abwarten (kann 2-6 Wochen dauern)

Kurreise buchen
Nach der Reise: Rechnung/Aufstellungen der Leistungen (MediKur Zertifikat) einreichen

Krankenkasse zahlt Zuschuss an Sie aus
Natürlich können Sie auch ohne Bewilligung bzw. nach Ablehnung des Antrags der Kasse eine Kurreise buchen. (außer bei Reisen wo eine Bewilligung der Krankenkasse vor Buchung zwingend notwendig ist – z.B. ambulante Vorsorgekur in deutschen Kurhäusern/Kliniken)
Download: Übersicht Krankenkassenzuschuss
Bezuschussung von Kurreisen durch die Krankenkassen
Ambulante Badekur in Deutschland absolvieren
Sie beantragen zusammen mit Ihrem Arzt eine ambulante Vorsorgekur bei Ihrer Krankenkasse.
In Deutschland werden von den Kurhäusern spezielle Angebote in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen für oben genannte Möglichkeiten erstellt. Wichtig ist, dass Sie direkt die ausgeschriebenen Programme "ambulante Vorsorgekur" buchen.
Bei einer ambulanten Vorsorgekur in Deutschland zahlen Sie bei uns nur für Anfahrt, Aufenthalt und Verpflegung. Den Zuschuss dafür von bis zu 16,00 Euro pro Tag können Sie sich nach der Reise von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Die Arzt- und Anwendungskosten werden direkt vor Ort über Ihre Chip-Karte bzw. Kurmittelschecks angerechnet. Die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen und die Verordnungsgebühr sind vor Ort zu zahlen, es sei denn Sie sind zuzahlungsbefreit.
Auch die Kosten für Präventionskurse nach § 20 SGB V müssen Sie zunächst bei uns bzw. der Kureinrichtung zahlen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung, die Sie nach der Reise bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung der Kurskosten einreichen können. Bitte beachten Sie, dass die Höhe des Zuschusses von Ihrer Krankenkasse festgesetzt wird und von der Höhe des maximalen Zuschusses abweichen kann. Dadurch kann im Einzelfall der Zuschuss geringer ausfallen. Nährere Informationen dazu finden Sie in der Satzung Ihrer Krankenkasse bzw. in weiteren Informationsbroschüren Ihrer Krankenkasse zu diesem Thema.
Kurreise in Deutschland auf einen Blick:
- Unterkunft und Verpflegung werden zunächst von Ihnen bezahlt und im Nachhinein von der Krankenkasse erstattet
- Arzt und Anwendungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet
- Gesetzliche Eigenanteile sind direkt an die Kureinrichtung zu zahlen
Kurreisen in der Europäischen Union
Mit Beitritt in die Europäische Union sind ambulante Vorsorgekuren auch in diesen Ländern möglich.
Hinweise zu einzelnen Reiseangeboten:
Aufenthalte in Polen und in der Tschechischen Republik:
Fast alle unsere ausgeschriebenen Kurprogramme können auch als ambulante Vorsorgekur gebucht werden. Abhängig von der Entscheidung Ihrer Krankenkasse können Sie unsere Reisen nach den o.g. Möglichkeiten buchen.
Aufenthalte in Italien, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Bulgarien:
Bei den meisten Kurhäusern und Hotels dieser Länder bieten wir ein Basisprogramm oder einen Erholungsaufenthalt an. Sie können dies buchen und dann nach Möglichkeit 1 vorgehen.
Wenn kein solches Programm sondern nur eine Pauschale ausgeschrieben ist bzw. die Buchung einer Kurpauschale für Sie günstiger wäre, können sie nach den anderen Möglichkeiten vorgehen.
Kuren im EU-Ausland
Aufenthalte in Jordanien und Israel:
Vorgehensweise wie bei Aufenthalten in Italien usw. Da Jordanien und Israel kein EU-Mitglied sind, könnte die Krankenkasse unter Umständen die Bezuschussung verweigern. Auch hier gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung.
- Unterkunft, Verpflegung und alle medizinischen Leistungen müssen zunächst selbst verauslagt werden
- im Nachhinein Erstattung durch die Krankenkasse
- Es können lediglich Anwendungen erstattet werden, die auch in Deutschland von der Krankenkasse übernommen werden
Wichtiger Hinweis für Ihre Gespräche mit der Krankenkasse
Der Kurarzt entscheidet! Die Therapie wird erst vor Ort festgelegt. Er entscheidet über Anzahl und Art der Anwendungen (auch über bei uns gebuchte Pauschalen). Wir haben darauf keinen Einfluss. Es sind keine Anwendungen im Vorfeld festgeschrieben.
Die Entscheidung über die Bewilligung einer ambulanten Vorsorgekur bzw. einer Erstattung der Anwendungen oder eines Präventionskurses liegt immer im Ermessen der Krankenkasse.
Sprechen Sie daher vor der Buchung unbedingt mit Ihrer Krankenkasse und mit Ihrem MediKur-Berater.
Ansprüche gegen das medizinische Personal – Wer übernimmt Verantwortung?
Für medizinische und physiotherapeutische Leistungen ist der Veranstalter lediglich Vermittler! Aufgrund des besonderen Vertrauensverhätlnisses zwischen (Kur-)Arzt und (Kur-)Patienten können und dürfen wir in diese Beziehung nicht eingreifen oder Verantwortung übernehmen. Eventuelle Ansprüche müssen wie bei einem Arztbesuch in Deutschland gegen das medizinische Personal gerichtet werden. Wir bitten Sie dafür um Verständnis!
Kurzuschuss von der Krankenkasse abgelehnt?
Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Ihr Kurantrag von Ihrer Krankenkasse abgelehnt wurde:
- legen Sie Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse ein – nähere Informationen erhalten SIe von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse
- MediKur-Zulage, wenn Ihre Krankenkasse den Zuschuss nicht bewilligt hat
-
Kosten für eine Kur können ggf. im Rahmen der Lohn- und Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden – befragen Sie dazu Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Privatpatienten bzw. beihilfefähige Beamte
Zuerst müssen Sie mit Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle klären, inwieweit sie einen Kur- bzw. Gesundheitsaufenthalt bezuschusst. Sie müssen zunächst alle Kosten (sowohl für Unterkunft und Verpflegung als auch für Arzt und Anwendungen) selbst verauslagen und sich diese dann nach der Reise anhand der Rechnungen von Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle erstatten lassen.
Die gilt sowohl für Aufenthalte in Deutschland als auch im Ausland.
Reisevorschläge für einen Kururlaub mit Krankenkassenzuschuss
Für Kurreisen innerhalb der Europäischen Union kann ein Zuschuss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Unter anderem ist dies in Deutschland, Polen, Tschechien, Ungarn und in der Slowakei möglich. Aber auch Ziele wie Litauen, Italien und Spanien können bezuschusst werden.