Aktuelle Veröffentlichungen
Katalog 2025
Winterheft 2024/25
Krankenkassenzuschuss für Ihre Kurreise
Warum sollten Sie eine Bezuschussung Ihres Kururlaubes beantragen?
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, § 23, Absatz 2) kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Somit kann alle drei Jahre eine Bezuschussung zur Kur, wenn es medizinisch notwendig ist, beantragt werden. Dabei können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme – früher Badekur genannt – reist der Patient in einen anerkannten Kurort.
Des weiteren besteht die Möglichkeit sich im Rahmen der freiwilligen Prävention nach dem § 20 des Fünften Sozialgesetzbuches, Kosten für Kurse und Gesundheitsaufenthalte bezuschussen zu lassen.
Für alle Vorsorge- und Rehamaßnahmen gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär" – daher ist die Chance auf eine Bewilligung durch die Krankenkasse recht groß.
Wie hoch ist ein möglicher Kostenzuschuss zur Kur?
Gesetzlich Versicherte können von der Kasse für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt einen Zuschuss von bis zu 16 Euro am Tag erhalten (Stand 2022), 90% der Behandlungskosten bzw. Kurmittelkosten und 100% der Arztkosten. Einige Krankenkassen zahlen nur einen Pauschalbetrag (ohne zusätzlichen Tagessatz).
Für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sorgt und zahlt jeder Kunde selbst. Kurleistungen können vorab oder vor Ort gebucht/zugekauft werden
Haben Sie einen bewilligten Antrag Ihrer Kasse, reichen Sie NACH der Kurreise die Kosten bei der Krankenkasse ein (mittels Rechnung / Kostenaufstellung)
Für welche Reisedauer wird ein Zuschuss durch die Krankenkassen gewährt?
In der Regel dauert die Kur maximal 21 Tage, bei Kindern sind Aufenthalte bis sechs Wochen möglich.
Welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?
Folgende Schritte sollten für die Beantragung VOR und NACH der Kurreise eingehalten werden, um Zuschüsse genehmigt zu bekommen:
VOR der Kurreise
- Der Versicherte fordert bei seiner Krankenkasse die Antragsformulare für die Bezuschussung einer ambulanten Vorsorgekur an
- Der Antrag wird dann zusammen mit Ihrem Haus- oder Facharzt ausgefüllt und an die Kasse geschickt (Bearbeitungsdauer je nach Kasse unterschiedlich, zwischen 2-8 Wochen dauert es meistens)
- Die Kasse genehmigt die Kur und stellt einen Bescheid über die Kostenübernahme aus bzw. Kostenzuschuss
- Der Patient wählt unter den anerkannten Kurorten einen aus. Dieser darf auch im europäischen Ausland liegen.
NACH der Kurreise
-
Folgende Dokumente sollten vorliegen:
– Behandlungs- bzw. Therapiekarten der erhaltenen Anwendungen
– Sonstige Rechnungen für zusätzlich gekaufte Anwendungen
– Idealerweise das Zertifikat von MediKur zur Aufstellung der Gesamtkosten
– Die Rechnung/Buchungsbestätigung für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und ggfls. der Anreise -
Diese Unterlagen reichen Sie nach der Kurreise bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
(Oftmals erhalten Sie im Sanatorium bzw. Hotel eine kostenpflichtige Aufstellung über die Kosten der Therapien, die Sie erhalten haben. Diese Dienstleistung reicht aber nicht für jede Krankenkasse, denn diese wünschen eine detaillierte Aufstellung der Kosten für Verpflegung, Übernachtung, ärztliche Konsultationen und die Therapien.) - Fehlende Belege können für eine Erstattung nicht berücksichtigt werden
- Wir empfehlen Ihnen das MediKur-Reisen-Zertifikat bei der Krankenkasse einzureichen. In dem Zertifikat sind alle vor Ort erhaltenen Leistungen in deutscher Sprache aufgeschlüsselt (neben den gebuchten Kurleistungen auch die Unterkunft und Verpflegung sowie vor Ort zusätzlich gekaufte Kuranwendungen)
- Was benötigen wir für die Erstellung des Zertifikats von Ihnen NACH der Kurreise?: Eine Kopie Ihres Therapieplanes (aus dem hervorgeht, welche Anwendungen Sie vor Ort erhalten haben) sowie Quittungen über zusätzlich gekaufte Anwendungen
- Kosten für das Zertifikat: für einen Reisenden werden 10 Euro / für zwei Reisende (auf einem Vorgang) werden gesamt 15 Euro berechnet
Zusammenfassung
- Kurantrag bei der Krankenkasse anfordern
- Arzt oder Facharzt aufsuchen
- Bewilligung des Antrags abwarten (dauert i.d.R. zwei bis acht Wochen)
- Kurreise buchen
- Nach der Reise Rechnungen / Aufstellungen der Leistungen einreichen
- Erstattung durch die Krankenkasse
- Natürlich können Sie auch ohne Bewilligung bzw. nach Ablehnung des Antrags der Kasse eine Kurreise buchen. (außer bei Reisen wo eine Bewilligung der Krankenkasse vor Buchung zwingend notwendig ist – z.B. ambulante Vorsorgekur in deutschen Kurhäusern/Kliniken)
Download:
Bezuschussung von Kurreisen durch die Krankenkassen
Ablauf in Deutschland
Sie beantragen zusammen mit Ihrem Arzt eine ambulante Vorsorgekur bei Ihrer Krankenkasse.
In Deutschland werden von den Kurhäusern spezielle Angebote in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen für oben genannte Möglichkeiten erstellt. Wichtig ist, dass Sie direkt die ausgeschriebenen Programme "ambulante Vorsorgekur" buchen.
Bei einer ambulanten Vorsorgekur in Deutschland zahlen Sie bei uns nur für Anfahrt, Aufenthalt und Verpflegung. Den Zuschuss dafür von bis zu 16,00 Euro pro Tag können Sie sich nach der Reise von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Die Arzt- und Anwendungskosten werden direkt vor Ort über Ihre Chip-Karte bzw. Kurmittelschecks angerechnet. Die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen und die Verordnungsgebühr sind vor Ort zu zahlen, es sei denn Sie sind zuzahlungsbefreit.
Auch die Kosten für Präventionskurse nach § 20 SGB V müssen Sie zunächst bei uns bzw. der Kureinrichtung zahlen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung, die Sie nach der Reise bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung der Kurskosten einreichen können. Bitte beachten Sie, dass die Höhe des Zuschusses von Ihrer Krankenkasse festgesetzt wird und von der Höhe des maximalen Zuschusses abweichen kann. Dadurch kann im Einzelfall der Zuschuss geringer ausfallen. Nährere Informationen dazu finden Sie in der Satzung Ihrer Krankenkasse bzw. in weiteren Informationsbroschüren Ihrer Krankenkasse zu diesem Thema.
Kurreise in Deutschland auf einen Blick:
- Unterkunft und Verpflegung werden zunächst von Ihnen bezahlt und im Nachhinein von der Krankenkasse erstattet
- Arzt und Anwendungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet
- Gesetzliche Eigenanteile sind direkt an die Kureinrichtung zu zahlen
Kurreisen in der Europäischen Union
Mit Beitritt in die Europäische Union sind ambulante Vorsorgekuren auch in diesen Ländern möglich.
Hinweise zu einzelnen Reiseangeboten:
Aufenthalte in Polen und in der Tschechischen Republik:
Fast alle unsere ausgeschriebenen Kurprogramme können auch als ambulante Vorsorgekur gebucht werden. Abhängig von der Entscheidung Ihrer Krankenkasse können Sie unsere Reisen nach den o.g. Möglichkeiten buchen.
Aufenthalte in Italien, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Bulgarien:
Bei den meisten Kurhäusern und Hotels dieser Länder bieten wir ein Basisprogramm oder einen Erholungsaufenthalt an. Sie können dies buchen und dann nach Möglichkeit 1 vorgehen.
Wenn kein solches Programm sondern nur eine Pauschale ausgeschrieben ist bzw. die Buchung einer Kurpauschale für Sie günstiger wäre, können sie nach den anderen Möglichkeiten vorgehen.
Kuren im EU-Ausland
Aufenthalte in Jordanien und Israel:
Vorgehensweise wie bei Aufenthalten in Italien usw. Da Jordanien und Israel kein EU-Mitglied sind, könnte die Krankenkasse unter Umständen die Bezuschussung verweigern. Auch hier gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung.
- Unterkunft, Verpflegung und alle medizinischen Leistungen müssen zunächst selbst verauslagt werden
- im Nachhinein Erstattung durch die Krankenkasse
- Es können lediglich Anwendungen erstattet werden, die auch in Deutschland von der Krankenkasse übernommen werden
Beispielrechnung zur Ersparnis:
Buchung: 3 Wochen 5* Hotel Hamilton in Swinemünde (Polen)
Vorteilsprogramm inklusive Halbpension und 2 Kuranwendungen pro Behandlungstag Preis pro Person im Doppelzimmer: 1.260 €
Bezuschussung der Krankenkasse nach der Reise: aktuell bis zu 13 € pro Tag (oder Pauschbetrag, abhängig von Krankenkasse)
Mögliche Ersparnis: min. 273 € pro Person – zzgl. Zuschuss für Arztkosten und Kuranwendungen
Stand: November 2023
Wichtiger Hinweis für Ihre Gespräche mit der Krankenkasse
Der Kurarzt entscheidet! Die Therapie wird erst vor Ort festgelegt. Er entscheidet über Anzahl und Art der Anwendungen (auch über bei uns gebuchte Pauschalen). Wir haben darauf keinen Einfluss. Es sind keine Anwendungen im Vorfeld festgeschrieben.
Die Entscheidung über die Bewilligung einer ambulanten Vorsorgekur bzw. einer Erstattung der Anwendungen oder eines Präventionskurses liegt immer im Ermessen der Krankenkasse. Sprechen Sie daher vor der Buchung unbedingt mit Ihrer Krankenkasse und mit Ihrem MediKur-Berater.
Ansprüche gegen das medizinische Personal – Wer übernimmt Verantwortung?
Für medizinische und physiotherapeutische Leistungen ist der Veranstalter lediglich Vermittler! Aufgrund des besonderen Vertrauensverhätlnisses zwischen (Kur-)Arzt und (Kur-)Patienten können und dürfen wir in diese Beziehung nicht eingreifen oder Verantwortung übernehmen. Eventuelle Ansprüche müssen wie bei einem Arztbesuch in Deutschland gegen das medizinische Personal gerichtet werden. Wir bitten Sie dafür um Verständnis!
Kurzuschuss von der Krankenkasse abgelehnt?
Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Ihr Kurantrag von Ihrer Krankenkasse abgelehnt wurde:
- legen Sie Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse ein – nähere Informationen erhalten SIe von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse
- MediKur-Zulage, wenn Ihre Krankenkasse den Zuschuss nicht bewilligt hat
-
Kosten für eine Kur können ggf. im Rahmen der Lohn- und Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden – befragen Sie dazu Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Privatpatienten bzw. beihilfefähige Beamte
Zuerst müssen Sie mit Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle klären, inwieweit sie einen Kur- bzw. Gesundheitsaufenthalt bezuschusst. Sie müssen zunächst alle Kosten (sowohl für Unterkunft und Verpflegung als auch für Arzt und Anwendungen) selbst verauslagen und sich diese dann nach der Reise anhand der Rechnungen von Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle erstatten lassen.
Die gilt sowohl für Aufenthalte in Deutschland als auch im Ausland.
Reiseziele für einen Kururlaub mit Krankenkassenzuschuss
Für Kurreisen innerhalb Deutschlands, nach Polen und Tschechien kann ein Zuschuss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Medizinische Reiseangebote in diese Länder finden Sie hier: