Aktuelle Veröffentlichungen
Katalog 2025
Winterheft 2024/25
Slowenien
Dobrodošli v Sloveniji – Willkommen in Slowenien!
Slowenien erstreckt sich an der wunderschönen Adriaküste und ist umgeben von den östlichen Alpengipfeln. Trotz der verhältnismäßig kleinen Fläche des Landes, bietet es zahlreiche Naturreichtümer. Diese sind beispielsweise die Hochgebirgsketten im Nordwesten, welche zum Ski fahren geeingnet sind, im Südwesten lädt die kleine aber feine Adriaküste zum Baden ein und das Inland lockt mit zahlreichen historischen Städten. Auch Radfahren und Wandern sind beliebte Freizeitaktivitäten. Für Gesundheitsurlauber ist die heilende Wirkung der verschiedenen Mineral- und Thermalbäder sehr interessant. Die Nutzung der Bäder reicht zurück bis in die Römerzeit und macht Slowenien somit zu einem Land mit Kurtradition.
Der Kur- und Erholungsort Rogaska ist vor allem für sein magnesiumhaltiges Mineralwasser Donat Mg, einem der stärksten magnesiumhaltigen Wasser weltweit, bekannt.
An der slowenischen Adriaküste gelegen, kann Portoroz vor allem mit Anwendungen mit Nutzung des Schlamms und der Salzlake aus den Salinen von Secovlje punkten. Es ist im Norden und Süden des Ortes von Wasser umgeben und bietet lange Sandstrände.
Zeitunterschied
Es gibt keinen Zeitunterschied zu Deutschland.
Anreisemöglichkeiten
Slowenien ist an den internationalen Flugverkehr optimal angebunden. Wir reisen ab vielen Flughäfen in Deutschland und Österreich mit diversen Fluggesellschaften nach Ljubljana und Triest.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere Hinweise zur Anreiseorganisation auf den allgemeinen Einleitungsseiten.
Hinweise zur Eigenanreise mit Auto:
Alle deutschen Führerscheinmodelle sind gültig. In Slowenien ist eine Autobahnvignette für alle Kraftfahrzeuge (Pkw und Motorräder) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verbindlich vorgeschrieben. In Slowenien gilt ein verschärftes Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 1.200 € vorgesehen. Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der slowenischen Polizei stehen auch Mittel zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung (unter anderem Einzug von Personalausweis oder des Fahrzeugs).
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden.
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige müssen sich mit einem bis zum Reiseende gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr benötigen einen Kinderreisepass oder einen Kinderausweis mit Lichtbild. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig.
Für nichtdeutsche Staatsangehörige und Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, besteht z.T. Pass- oder Visumspflicht. Erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen Behörden.
Krankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte gilt die Empfehlung, dass vor Abreise nach Slowenien ein E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte zu besorgen sind. Die Karte muss dem slowenischen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden und im Anschluss das Formulaer dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, bei der ein medizinisch notwendiger Rücktransport mitversichert ist, wird empfohlen.
Impfschutz:
Das Auswärtige Amt empfiehlt, den "normalen" Impfschutz - wie auch in Deutschland - zu überprüfen. Empfehlenswert ist grundsätzlich eine Impfung gegen Hepatits A, bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und gegen die von Zecken übertragbare FSME-Virusinfektion.
Zahlungsmittel
Gültiges Zahlungsmittel ist der €, Sie müssen also kein Geld umtauschen!
Reisen mit Hund oder Katze
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gelten folgende Regelungen: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Feiertage im Jahr 2024 (Auszug)
01. Januar Neujahrstag
02. Januar 2. Neujahrstag
08. Februar Tag der Kultur
31. März Ostersonntag
01. April Ostermontag
27. April Tag des Widerstandes im 2. Weltkrieg
01. Mai Tag der Arbeit
02. Mai 2. Tag der Arbeit
25. Juni Tag der Staatlichkeit
15. August Mariä Himmelfahrt
31.Oktober Reformationstag
01. November Allerheiligen
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Tag der Unabhängigkeit und Einigkeit
Stand aller Angaben: Juli 2024
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