Allgemeine Reisebedingungen für Verträge der MediKur Reisen GmbH

Reisebedingungen der MediKur Reisen GmbH

 

Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung

übermittelt werden, an. Diese gelten für alle Pauschalreisen des Reiseveranstalters

MediKur Reisen GmbH, auch für die Marken 2reisen, 1zahlt, Volksurlaub und Volkskuren.

Im Folgenden wird Ihr Vertragspartner als „Reiseveranstalter“ benannt.

Unter Beachtung und Anwendung der §§ 651a – y BGB und der Art. 250 und 252 EGBGB

(Einführungsgesetz zum BGB) verstehen sich unsere Reisebedingungen als eine

wesentliche Ergänzung der genannten gesetzlichen Normen. Diese Reisebedingungen

gelten ausschließlich für Pauschalreiseverträge. Insbesondere die Bedingungen

zur Insolvenzversicherung und die im Reiserecht geregelten Rücktrittsrechte bei pandemiebedingten

Reiseabsagen finden ausschließlich für Pauschalreisen Anwendung.

Die Rücktrittskosten bei touristischen Einzelleistungen, Leistungen, die aufgrund

ihrer Eigenschaften keine Pauschalreise bilden, orientieren sich hinsichtlich der Stornierungsbedingungen

an den Stornostaffeln gemäß 7.5. dieser Reisebedingungen.

Insbesondere bei der Buchung vor Kuranwendungen, Gesundheitsanwendungen

und Therapien mit ärztlicher Konsultation weisen wir ausdrücklich nochmal auf unseren

Vermittlertsatus hin. Vertragspartner dieser Leistungen sind die Erbringer der

ärztlichen Leistungen und Therapien. Die Leistung stellt - unabhängig vom anteiligen

Reisepreis - keine Hauptleistung einer Pauschalreise dar.

Unsere Reisebedingungen sind im Internet abrufbar unter https://www.kuren.de/Ueber-

uns/Allgemeine-Reisebedingungen/

Wesentliche Grundlage zur Realisierung des Reisevertrages / Reisefähigkeit aller

Reiseteilnehmer

Grundlage für den Abschluss eines Reisevertrages zwischen den Vertragsparteien

bildet die Zusicherung des Reiseanmelders, dass für alle von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer

und für sich selbst die uneingeschränkte Reisefähigkeit gegeben ist und

keine Leistungsstörungen aufgrund eines erheblich eingeschränkten Gesundheitszustandes

zu erwarten sind.

Insbesondere sichert der Reiseanmelder zu, dass weder bei ihm noch bei einem der

von ihm angemeldeten Teilnehmer eine Pflegebedürftigkeit besteht, die zu einer

Leistungserbringung der Erfüllungsgehilfen der MediKur Reisen GmbH (insbesondere

Hotels und Sanatorien) führen könnte, die nicht im gebuchten Leistungsumfang

stehen. Viele Hotels und Sanatorien sind nicht in der Lage, pflegebedürftige Mitreisende

zu betreuen; dies ist auch kein Leistungsbestandteil der gebuchten Kur- oder

Erholungsreise.

Eine vor Ort festgestellte Pflegebedürftigkeit kann zu einem Abbruch der Reise führen,

siehe dazu auch Punkt 10. der AGB.

Bei Buchung einer Busanreise, organisiert durch den Veranstalter MediKur Reisen,

sichert der Reiseanmelder, auch für alle von ihm angemeldeten Teilnehmer, die Reisefähigkeit

zu. Der Vertragspartner der MediKur Reisen anerkennt hierbei ausdrücklich,

dass der reguläre Fahrdienst der MediKur Reisen kein medizinischer Krankentransport

ist.
 

1. Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des

Reisevertrages für Einzelleistungen oder Pauschalreisen verbindlich an. Grundlage

dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und ergänzende Informationen des

Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen.

Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters

zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung

vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung

durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Reisebestätigung,

die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.

Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem im Reisebüro, ist diese

in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbesondere beim elektronischen Kommunikationsverkehr,

reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen

Datenträger. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Reiseveranstalter

an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage

dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen

Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten

erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter

die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.4 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche

Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen

Kosten, Zahlungsmodalitäten, einer Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen

(gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil

des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart

wird.

1.5 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie

werden nach Verfügbarkeit in Optionsbuchungen umgewandelt, sobald und soweit

die Reise für den gewünschten Reisezeitraum buchbar ist. Sie haben dann im Optionszeitraum

die Möglichkeit, diese Option in eine Festbuchung umzuwandeln oder

die Vormerkung kostenfrei stornieren zu lassen.

1.6 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei

Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen

werden (Briefe, Telefon, Telefax, E-Mail, SMS, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht

besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere

das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach §

651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die

mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende

Bestellung des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht das

Widerrufsrecht nicht.
 

2. Bezahlung

2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung

abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber

hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung

und gegebenenfalls Stornierung.

2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung

in Höhe von i. d. R. 25 % des Gesamtpreises fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen

werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.

2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei Kurzfristbuchungen

(ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.4 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7) sowie Bearbeitungs- und

Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 8) werden jeweils sofort (innerhalb von 7 Tagen)

fällig.

2.5 Zahlung direkt an den Reiseveranstalter

2.5.1 Standardmäßig ist die Zahlung des Reisepreises per Überweisung vorgesehen.

Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt der Reiseveranstalter (ggf. über Ihr

vermittelndes Reisebüro oder sonstige Vertriebsagentur) ein sogenanntes Mandat,

das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung)

im Wege der Lastschrift erlaubt. Dazu wurde jeweils für Anzahlung und Restzahlung

ein Einzelzahlungsmandat erteilt.

2.5.2 Sie können Ihre Reise auch mit einer Kreditkarte bezahlen. Sofern dies so vom

Reiseveranstalter angeboten wird, benötigt er explizit Ihr Einverständnis zur Abbuchung

von Ihrer Kreditkarte. Bei Nutzung eines Kreditkartenzahlungsdienstleisters

wie PayPal fallen zwar keine Kreditkarten-Gebühren an, jedoch aber Dienstleistungsgebühren

des Zahlungsdienstes, diese sind vom Kunden zu tragen. Für die Nutzung

des PayPal-Zahlungsdienstleisters betragen die Dienstleistungsgebühren 1,8 % des

Gesamtreisepreises (Stand November 2023). Alternativ prüfen Sie die Möglichkeit eines

Überweisungsservice der Kreditkartengesellschaft.

2.5.3 Die vollständige Reisepreiszahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor geplantem

Reiseantritt zu leisten.

2.6 Zahlung über die Vertriebsstelle

Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises

an Ihr Reisebüro oder sonstige Vermittlungsagentur geleistet werden.

2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt

und nur für noch offenstehende Zahlungen vorgenommen werden.

2.8 Sollte Ihnen die Reisedokumentation nicht bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt

zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro oder an den Veranstalter

direkt.

2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie

auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der

Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits

zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen

Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 7.2, 7.5 verlangen.

Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Reiseveranstalter

zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 7,50 zu

erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt

Ihnen unbenommen.

2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht

ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.
 

3. Kinderermäßigungen

Für die Berechnung von Kinderermäßigungen, die altersabhängig sind, ist das Alter

zum Beginn der Reise entscheidend (Reiseantritt, nicht Buchungstermin). Für jedes

mitreisende Kind ist bei der Buchung das Alter anzugeben, auch wenn es hierfür keine

Ermäßigung geben sollte. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie

bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Bei falschen Altersangaben ist der Reiseveranstalter berechtigt, darauf beruhende

Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40,00

€ nach zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten

bleibt Ihnen unbenommen.
 

4. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung, Reiseleitung

4.1 Sonderwünsche

4.1.1 Reisebüros und sonstige Vertriebspartner dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen,

wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Reiseveranstalter

bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z.

B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.

Reisebüros und sonstige Vertriebspartner sind weder vor noch nach Abschluss

des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters,

von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen

abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen.

4.1.2 Sofern Sie einen verbindlichen Leistungsanspruch zu einem Sonderwunsch

haben, wie z.B. eine fixe Zimmernummer und dies macht eine verbindliche Bestätigung

durch das Hotel oder Beförderungspartner notwendig, ergibt sich als Gegenleistungsanspruch

des Veranstalters eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € je

verbindlichem Sonderwunsch. Wir müssen darauf hinweisen, dass bei Nichterfüllung

des verbindlichen Sonderwunsches (trotz vorheriger Zusage des Hotels oder Beförderungspartners)

zum Reiseantritt lediglich ein Erstattungsanspruch in Höhe der genannten

Bearbeitungsgebühr besteht.

 

4.1.3 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Umbuchungen z.B. des Hotels

behält sich der Reiseveranstalter zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden

Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor.

4.1.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung

dies ausdrücklich zulässt. Die Mitnahme eines Haustieres ist bei

der Buchung anzuzeigen. Gebühren für die Zimmerreinigung nach Abreise sind vom

Reisenden vor Ort zu zahlen.

4.2 Reiseverlängerung

Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst

frühzeitig die örtliche Vertretung des Reiseveranstalters an oder kontaktieren uns in

der Zentrale des Veranstalters. Wir verlängern Ihren Aufenthalt, wenn entsprechende

Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für

eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise

verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen

und eventuell erforderlicher Visa.

4.3 Reiseleitung, Betreuung

4.3.1 Bei vielen angebotenen Reisen werden Sie vor Ort betreut; in den meisten Reisegebieten

von örtlichen Vertretern des Reiseveranstalters. Ansonsten finden Sie

Kontaktdaten in Ihren Reisedokumenten, auf www.Kuren.de und in Ihrem Hotel. Bei

Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 12.7.2.

4.3.2. Ihr Reiseveranstalter hat eine 24 Stunden Notfallnummer, diese finden Sie auf

der Tickethülle Ihrer Reisedokumentation.

4.4. Kurzfristige Beförderungsaufträge: Kurzfristige Beförderungsaufträge (dazu gehören

auch Umbuchungen, die in einen anderen Zielort führen), die kürzer als 21

Tage vor geplantem Reisebeginn beauftragt werden, müssen aufgrund der daraus

notwendig werdenden Neudisposition mit pro Person 35 € Umbuchungsgebühr zusätzlich

bezahlt werden.
 

5. Beförderung

5.1 Flugbeförderung

5.1.1 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste

Der Reiseveranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005

verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(

s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen

bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des

wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald zum

Buchungszeitpunkt noch nicht endgültig feststeht, welche Fluggesellschaft den Flug

ausführen wird, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des

ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung werden Sie über den Wechsel

schnellstmöglich informiert. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer

Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.

lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.

5.1.2 Zwischenlandungen: Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass Direktflüge

eine Zwischenlandung mit sich führen können.

5.1.3 Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und

Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

5.2 Gepäckmitnahme im Rahmen der Busbeförderung

5.2.1 Eigenverantwortung des Reisenden

Jeder Reisende, der unseren Bustransfer in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, eigenständig

darauf zu achten, dass sein persönliches Gepäck ordnungsgemäß in das für

ihn vorgesehene Transferfahrzeug verladen wird. Zwar übernimmt das Fahrpersonal

die Verladung der Gepäckstücke, dennoch hat der Reisende selbst zu kontrollieren,

dass sein Gepäck vollständig an Bord genommen wurde und nicht unbeaufsichtigt

zurückbleibt.

5.2.2 Kennzeichnungspflicht

Zum Zwecke einer eindeutigen Zuordnung empfehlen wir dringend, jedes Gepäckstück

mit einer gut sichtbaren Kennzeichnung (Name, Zielort, Hotel) zu versehen.

Hierfür stellen wir kostenfrei Kofferanhänger zur Verfügung:

bei Buchungen mit Postversand als Bestandteil der Unterlagenmappe

bei Onlinebuchungen mit E-Mail-Versand als Vordruck zum Ausdrucken.

5.2.3 Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Haftung für Gepäckstücke, die aufgrund mangelnder Kennzeichnung

oder fehlender Kontrolle durch den Reisenden nicht in das Transferfahrzeug

verladen werden oder verloren gehen.
 

6. Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen

vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich

informiert wird.

6.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt

des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden

und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind

nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten

Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,

insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

6.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen

unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger

zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche

Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

6.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung

oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des

Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom

Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen

Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag

zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der

Reiseveranstalter dazu in der Lage ist und ihm eine solche Reise angeboten hat. Der

Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht.

Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder

der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern

ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.

Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten

Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der

Kunde in der Erklärung in eindeutiger Weise hinzuweisen.

6.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen

mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der

geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist

dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

6.6. Der Reisekunde erklärt für sich und seine auf der Reisebestätigung genannten

Personen, dass alle Personen gesundheitlich in der Lage sind, die gebuchten Leistungen,

insbesondere Kur- und Therapiepakete, zu absolvieren. Für den Fall, dass der verantwortliche

Kurarzt im Hotel, Klinik oder Sanatorium feststellt, dass die ursprünglich

gebuchte Anzahl an Kuranwendungen oder einzelne spezielle Therapien aus gesundheitlichen

Gründen nicht verabreicht werden dürfen und diese (gesundheitlichen)

Hindernisse nicht bei Vertragsabschluss dem Veranstalter übermittelt wurden, verwirkt

der Reisegast einen eventuellen Rückerstattungsanspruch für nicht in Anspruch

genommene therapeutische Leistungen.

6.7. Im Leistungsumfang eines Kuraufenthaltes, eines medizinischen Erholungsaufenthaltes,

sind akutmedizinische Behandlungen wie Notarztbehandlung nicht inkludiert.

Notwendige Leistungserbringungen dieser Art sind außerhalb des Reisevertrages

zwischen der MediKur Reisen und dem Reisegast, sie müssen entweder über

die Krankenversicherung des Reisegastes oder durch eigene Mittel des Reisegastes

bezahlt werden. Akutmedizinische Anwendungen begründen ein direktes Vertragsverhältnis

zwischen dem Reisegast (Patienten) und dem medizinischen Personal im

Reisezielgebiet.
 

7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornogebühren

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten.

Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über

einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber

erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften

Datenträger zu erklären.

7.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert

der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter

eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht

von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe

keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder

die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen;

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des

Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden

lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren

sind in Ziffer 7.4 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis

abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich

dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.

Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der

Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Kunden vom

Reiseveranstalter zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die

dem Reiseveranstalter zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von

ihm geforderte Entschädigungspauschale.

7.3 Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleistungen hat MediKur Reisen Anspruch

auf eine angemessene Entschädigung, soweit nicht MediKur Reisen den Rücktritt

zu verantworten hat. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des

Leistungsbeginns der jeweiligen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzeln gebuchten

Leistungen sind die Stornierungskosten einzeln zu berechnen und zu summieren.

Sofern die tatsächlichen Aufwände der Einzelleistungen nicht real höher sind,

orientieren sich die Entschädigungssätze an den pauschalierten Standardgebühren

gemäß 7.5. dieser Reisebedingungen.

7.4 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer

nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen

Abflughafen oder Bus- oder Bahnabreiseort einfindet oder wenn die Reise

wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente,

wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

7.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person

bei Stornierungen:

a) Standard-Gebühren:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %

ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %

ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %

ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %

ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der

Reise 90 % des Reisepreises.

b) Sonder-Produkte „Volkskuren“ / 2reisen 1zahlt / „Volksurlaub“

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 30 %

ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 45 %

ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %

ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 70 %

ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 85 %

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der

Reise 95 % des Reisepreises

7.6 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine

höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter

nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare

Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die

geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und

einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern

und zu belegen.

7.7 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen

Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er diese unverzüglich, auf jeden Fall

aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

7.8 Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung

auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten

Ziffer 8.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung

ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als

sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
 

8. Umbuchung, Ersatzperson

8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Reiseveranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31.

Tag vor Reiseantritt Umbuchungen vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen

des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der

Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von 40,00 € pro Person erhoben.

Ausgenommen von der Gebühr sind Verlängerungen des Aufenthaltes. Gegenüber

Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert

berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres

Namens. Darüber hinaus gilt Folgendes: Bei einer Änderung der Beförderung, der

Unterkunft oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen

komplett neu berechnet, auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen.

Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie,

der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers)

wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden

Preise und Bedingungen neu ermittelt. Änderungen nach den oben

genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung

zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hinaus, können nur nach

Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.4 bei gleichzeitiger

Neuanmeldung vorgenommen werden.

8.2 Namensänderung / Ersatzperson (Personenwechsel vor Reiseantritt)

8.2.1 Grundsatz

Der Kunde kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass eine Ersatzperson

(„Namensänderung“) in den Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat schriftlich

(z. B. per E-Mail, Post oder über ein Onlineportal) zu erfolgen und gilt als fristgerecht,

wenn sie uns (dem Veranstalter bzw. Vermittler) bis zum genannten Termin zugeht.

8.2.2 Nur-Hotelbuchungen

Bei reinen Hotelbuchungen (ohne gebuchte Beförderungsleistungen wie Bus oder

Flug) ist eine Namensänderung möglich gegen eine Bearbeitungsgebühr von 40 €

pro Person. Weitere Änderungen oder Kosten entstehen nur, wenn der Leistungsträger

(z. B. Hotel) zusätzliche Aufwendungen in Rechnung stellt, die wir nachweisen

und weiterbelasten.

8.2.3 Buchungen mit Beförderungsleistungen / kombinierte Leistungen (Bus, Flug

etc.)

a) Wenn zusätzlich zu der Hotelleistung auch eine Beförderungsleistung (Bus, Flug)

gebucht wurde, ist die Namensänderung nur nach vorheriger Prüfung durch uns

möglich.

b) In solchen Fällen behalten wir uns vor, die Zustimmung des jeweiligen Leistungsträgers

(z. B. Fluggesellschaft, Busunternehmen) einzuholen.

c) Sofern der Leistungsträger eine Namensänderung gestattet, trägt der Kunde – zusätzlich

zu unserer Bearbeitungsgebühr von 40 € – eventuell belastbare Zusatzkosten

(z. B. Umbuchungsgebühren, Differenzkosten, Bearbeitungszuschläge). Diese werden

gesondert in Rechnung gestellt.

d) Sollte der Leistungsträger eine Namensänderung ablehnen oder rechtlich ausschließen,

kann der Änderungswunsch nicht umgesetzt werden.

8.2.4 Rechte und Pflichten des Ersatzteilnehmers

a) Die Ersatzperson tritt in alle Rechte und Pflichten aus dem ursprünglichen Vertrag

ein.

b) Der ursprüngliche Kunde und die Ersatzperson haften gegenüber uns gesamtschuldnerisch

für den noch offenen Reisepreis sowie für alle durch die Namensänderung

entstehenden Kosten, Gebühren und Aufwendungen (z. B. Mehrkosten durch

Umbuchung, Mehraufwendungen etc.).

Rücktritts-/Ablehnungsrecht und Mitteilungspflicht

a) Wir behalten uns das Recht vor, den Namensänderungswunsch abzulehnen, sofern:

der Ersatzteilnehmer die vertraglichen Voraussetzungen (z. B. Visa, Altersbeschränkungen,

besondere Anforderungen) nicht erfüllt oder der betreffende Leistungsträger

(Bus, Flug etc.) die Änderung nicht erlaubt.

b) Eine Ablehnung oder Nichtzustimmung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

c) Bis zur Entscheidung des Leistungsträgers bleibt der ursprüngliche Vertrag verbindlich

bestehen.

8.2.5 Fristen und Bearbeitung

a) Die Bearbeitung einer Namensänderung erfordert üblicherweise eine zumutbare

Frist. Der Änderungswunsch sollte daher möglichst zeitnah vorgebracht werden.

b) Für kurzfristige oder kurzfristig beantragte Namensänderungen (d. h. sehr nahe am

Reiseantritt) können höhere Kosten bzw. Ablehnung möglich sein.

8.2.6 Kostennachweis und Nachforderung

a) Wir weisen den Kunden transparent über anfallende Mehrkosten und Gebühren

hin.

b) Der Kunde bleibt berechtigt, nachzuweisen, dass gar keine oder erheblich geringere

Kosten entstanden sind, als wir in Rechnung stellen (Beweislast liegt beim Kunden).

8.3 Geltung und Vorrang - Eintritt in den Reisevertrag bei Ausfall des Vertragspartners

8.3.1 Ausfall des Vertragspartners: Kann der ursprünglich gebuchte Vertragspartner

die Reise aufgrund von Krankheit, Tod oder sonstiger Verhinderung nicht antreten,

bleibt der Reisevertrag grundsätzlich bestehen.

8.3.2 Übertragung an Dritte: Mitreisende oder andere Dritte können in den bestehenden

Vertrag eintreten (§ 651e BGB). Der Veranstalter kann den Eintritt nur aus sachlich

gerechtfertigten Gründen ablehnen (z. B. fehlende Zahlungsfähigkeit oder Reisefähigkeit).

8.3.3 Haftung: Die eintretenden Personen übernehmen sämtliche Rechte und Pflichten

aus dem Reisevertrag. Gleichzeitig haften der ursprüngliche Vertragspartner bzw.

dessen Erben und die eintretenden Personen gesamtschuldnerisch für den Reisepreis

und etwaige durch die Übertragung entstehende Mehrkosten (§ 651e Abs. 3 BGB).

8.3.4 Todesfall: Im Todesfall des Vertragspartners geht der Vertrag kraft gesetzlicher

Erbfolge (§ 1922 BGB) auf die Erben über. Diese können den Vertrag übernehmen, ihn

auf Mitreisende übertragen oder vom Vertrag zurücktreten.

8.3.5 Mitteilungspflicht: Der Eintritt in den Reisevertrag ist dem Veranstalter unverzüglich

schriftlich mitzuteilen. Etwaige durch den Eintritt Dritter entstehende Mehrkosten

trägt der eintretende Reisende.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Klausel unwirksam sind oder werden, bleibt

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die übrigen Regelungen der

AGB finden weiterhin Anwendung.
 

9. Reiseversicherungen

Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-

Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden)

Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten

bei Unfall oder Krankheit. Einzelheiten zum Versicherungsschutz

finden Sie in den Leistungsbeschreibungen, im Katalog oder erhalten Sie bei Ihrem

Reisebüro und sonstigen Vertriebspartnern.
 

10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

10.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,

wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung

durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt,

wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige

Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den

Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer

selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen

sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht

in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen

durch Leistungsträger.

10.2 Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung

bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen

Mindestteilnehmerzahl bis 20 Tage vor Reiseantritt (bei Reisedauer kürzer

als 7 Tage: bis 7 Tage vor Reiseantritt) von der Reise zurücktreten (Zugang beim

Reisenden). Der Reiseveranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem

früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht

werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.

Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb

von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

10.3 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er

aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags

gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis

von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück,

verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

10.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-

amt.de sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
 

11. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

11.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann

der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern,

wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

11.2 Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen

nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft

unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

11.3 Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige

nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach

§ 651m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n geltend machen.

11.4 Ist eine Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet der

Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende

den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen

wird Schriftform empfohlen – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe

bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird

oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben,

behält der Reisende, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf

Rückbeförderung. Er schuldet dem Reiseveranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen

bzw. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden

Teil des Reisepreises.
 

12. Schadensersatz

12.1 Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung

des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es

sei denn, der Reisemangel ist von dem Reisenden verschuldet, ist von einem Dritten

verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung

der von dem Reisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den

Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare,

außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Er kann auch eine angemessene

Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen,

wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

12.2 Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die

nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein

Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

12.3 Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten

Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des

dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je

Reisenden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem

Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung

unberührt.

12.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden

im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt

werden (Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen

von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich

und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen

so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil

der Reise sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist

insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen

oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem

Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf

Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen

oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen

ausgeschlossen ist.

12.4 Die Beteiligung an körperbeanspruchenden Aktivitäten wie Sport-, Wellnessund

Kuranwendungen sowie andere Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten.

Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.

Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen, durch Kur- und Wellnessanwendungen

und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn

ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

12.5 Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Kurgast und Kurarzt

und dem Therapiepersonal kann der Veranstalter nicht für eine Falsch- oder Fehlbehandlung

verantwortlich gemacht werden, in einem solchen Fall sind die Ansprüche

direkt gegen das medizinische Personal zu richten.

12.6 Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und der Reisenden nach dem

Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die

Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Jeder

Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Zentralzustiegsort bei Busanreisen

oder zum Abflughafen bzw. Bahnhof selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung

beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters.

12.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

12.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering

zu halten.

12.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort

und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung oder der Zentrale des Veranstalters mitzuteilen

und Abhilfe zu verlangen. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern

sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren Reisedokumenten (z.B. Umschlaghülle mit

Notfallnummern auch außerhalb der Bürozeiten bzw. in den Informationsmappen im

Hotel.) Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Flugreisen

empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens

jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, im Falle einer

Verspätung spätestens 14 Tage, nachdem das Gepäck dem Reisenden zur Verfügung

gestellt worden ist, mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft

anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen oftmals Regelerstattungen ab, wenn die Schadenanzeige

nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung

oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters

oder in der Zentrale des Veranstalters anzuzeigen.

12.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
 

13. Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform und Abtretung

13.1 Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform: Die Europäische Kommission stellt

unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher

Streitigkeiten bereit. MediKur Reisen GmbH nimmt derzeit nicht

an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann

auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.

13.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen.

Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam

angemeldeten Gruppe.
 

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden / Reisenden über allgemeine Pass- und

Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes

einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor

Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten.

14.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen

Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von

Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu

seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation

des Reiseveranstalters bedingt sind.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang

notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der

Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Reiseveranstalter

zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen

müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

14.4 Entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass

erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf,

dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer

besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.

14.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern streng gehandhabt.

Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

14.6. Im Bedarfsfall werden von verschiedenen Staaten Impfzeugnisse verlangt, die

nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber)

sein dürfen. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen

Information und wenden Sie sich an Ihr Reisebüro bzw. sonstige Vertriebsstelle.
 

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch

verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.

Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem

Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten

finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.kuren.de/Ueber-uns/

Datenschutzerklaerung/ .
 

16. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit

des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden

Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für

MediKur Reisen GmbH

Heinrich Grüber Straße 3

12621 Berlin

Handelsregister: Berlin HRB 69051

Telefon: 030-91148710
 

Drucklegung: 20. Oktober 2025
 

Kundeninformation für Flugreisende

Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung

bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/

oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von

Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer

Abkommens. Welches der Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung

kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und

ratifiziert haben.
 

Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert

haben, finden Sie im Internet unter www.icao.int > Bureaus > Legal Affairs and External

Relations Bureau, Treaty Collection, Current lists of parties to multilateral air law

treaties, „Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by

Air“ vom 28.05.1999.
 

Soweit dieses (noch) nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen

des Warschauer Abkommens. Den Text sowohl des Montrealer Übereinkommens

als auch des Warschauer Abkommens finden Sie unter http://www.icao.int/

secretariat/legal/Administrative%20Packages/mtl99_en.pdf.